Digitale Zustellung

Es ist jetzt möglich digitale Kommunikation zu benötigen, wenn das Gericht in einem Fall, der bei dem Sachportal des Gerichts behandelt wird, eine Mitteilung geben soll.

Die Mitteilung kann rechtmäßig bei vereinfachter Zustellung oder bei digitaler Zustellung verkündet werden.

In Bürgerlichen Fällen muss die Klageschrift und die Berufungsschrift dem Beteiligten verkündet werden. Übrige prozessuale Mitteilungen, Prozessschriften und andere Dokumente werden auf dem Sachportal des Gerichts, www.minretssag.dk, verfügbar gestellt.

Vereinfachte digitale Zustellung

Die Zustellung erfolgt, indem die Mitteilung in dem digitalen Briefkasten, der für die Kommunikation mit den Behörden angewendet wird, für den Betreffenden verfügbar gestellt wird.

Die Mitteilung gilt als Zugestellt, sobald die Mitteilung geöffnet oder anderseits behandelt wird. Die Zustellung gilt von dem Tag, wo die Mitteilung geöffnet oder behandelt wurde.

Digitale Zustellung

Die Mitteilung wird dem Betreffenden in dem digitalen Briefkasten verfügbar gestellt, der für die Kommunikation mit den Behörden angewendet wird.

Die Mitteilung gilt als Zugestellt, wenn der Betroffene mit seiner digitalen Signatur die Mitteilung bestätigt, oder eine Kopie der Mitteilung persönlich unterschreibt. Die Zustellung gilt von dem Tag, wo der Empfänger angeführt hat, dass er die Mitteilung empfangen hat.

Neuere Entscheidung von dem Landesgericht

In Verlängerung des Urteils von dem Byret wurde von der verlierenden Partei ein Berufungsverfahren an Vestre Landsret beantragt.

Das Landesgericht sendete die Einberufung für die Gerichtssitzung zu der e-Boks der Partei, mit der Aufforderung den Empfang der E-Mail zu bestätigen. An demselben Tag bestätigte die Partei den Empfang.

Die Partei blieb von der Gerichtssitzung aus.

Das Landesgericht bemerkte, dass die Partei mit seiner Bestätigung die Einberufung in seiner e-Boks empfangen hatte. Da die Partei von der Sitzung ausblieb, ohne dafür einen rechtmäßigen Grund anzugeben, lehnte das Gericht die Berufung ab.

Meine Bemerkungen

Mit den neuen Regeln über digitale Zustellung und vereinfachter digitalen Zustellung, ist es für die Gerichte einfacher geworden Zustellungen auszustellen.

Bei der vereinfachten digitalen Zustellung ist es jetzt ausreichend, dass es konstatiert werden kann, dass der Betreffende die Mitteilung in seiner e-Boks geöffnet hat.

Wenn die Mitteilung geöffnet worden ist, ist es ohne Bedeutung, ob der Betreffende die Mitteilung beantwortet oder gelöscht hat.

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