Der Rechtsstreit

1. Anfrage sowie rechtlicher Beurteilung

Wenn Sie ein Urteil für eine Forderung erwirken möchten oder keine Einigkeit mit Ihrer Gegenpartei erzielen können, kann ein Gerichtsverfahren die einzige Lösung für den Konflikt sein. Ein Gerichtsverfahren kann jedoch eine kostspielige und langwierige Angelegenheit sein, weshalb Sie sich immer an einen Anwalt wenden sollten, der Ihren Fall rechtlich beurteilen kann, bevor der Fall vor Gericht gebracht wird.

Gerne helfen wir Ihnen bei der rechtlichen Beurteilung Ihres Falles und führen einen Prozess durch. Wenn Sie uns kontaktieren, informieren wir Sie über die Deckung der Prozesskostenhilfe, das kostenlose Verfahren und andere allgemeine Informationen. Wir bitten Sie relevante Korrespondenz und Anhänge in Bezug auf den Fall zu senden. Auf der Grundlage des erhaltenen Materials nehmen wir eine rechtliche Bewertung Ihres Falls vor, bei der wir die Stärken und Schwächen des Falls analysieren.

Nach erfolgter rechtlicher Einschätzung setzen wir uns mit Ihnen zur Orientierung und Besprechung der Angelegenheit in Verbindung. Wir informieren unter anderem über unsere rechtliche Beurteilung des Falls, die Möglichkeit für Deckung die Prozesskostenhilfe oder einen kostenlosen Verfahren, die mit dem Fall verbundenen Anwaltskosten und das weitere Vorgehen.

2. Ein Gerichtsverfahren anstrengen

Wenn der nächste Schritt in der Angelegenheit den Rechtsstreit mit dem Ziel anstrengen ist, ein Urteil für Ihren Anspruch zu erwirken, werden wir in Ihrem Namen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft für Deckung die Prozesskostenhilfe währen des Rechtsstreits beantragen. Wir fertigen eine Klageschrift mit Belegen an und Formular für Begutachtung. Dann reichen wir die Klageschrift auf dem Fallportal des Gerichts ein und wir informieren die andere Partei über die Einreichung der Klage.

Wenn wir Sie vertreten, sind wir für die Korrespondenz verantwortlich. Wir schreiben mit dem Gericht, der Gegenpartei, Dem Anwalt der Gegenpartei, eventuell einem Sachverständigen, eventuell der Schlichtungsstelle für Bau und Anlage, eventuellen Zeugen, der Rechtsschutzversicherung und eventuell der Zivilverwaltung. Wir halten Sie während des Prozesses auf dem Laufenden halten.

3. Die Vorbereitung der Prozessführung

Nachdem die andere Partei die Klageschrift erhalten hat, muss die andere Partei den Empfang quittieren. Das Gericht setzt dann der anderen Partei eine Frist zu der Klagebeantwortung. Die andere Partei hat die Möglichkeit, auf die Klagebeantwortung zu antworten und ihre Ansichten darlegen und ihre eigenen Anlagen vorlegen. Die andere Partei wird eine typische Frist von 2-4 Wochen zu der Einreichung der Klagebeantwortung eingeräumt.

Wenn die Klagebeantwortung eingeliefert wird, setzt das Gericht oft eine vorbereitende telefonische Gerichtsverhandlung an. Wir nehmen für Sie an der telefonischen Gerichtsverhandlung teil, weshalb Sie nicht erscheinen müssen.

Bei der telefonischen Gerichtsverhandlung werden oft folgende Punkte besprochen.

  • 1. Standpunkt der Parteien zu den tatsächlichen und rechtlichen Umständen des Falles.
  • 2. Die Möglichkeit des Vergleichs
  • 3. Die Vermittlung des Gerichts und eventuell Panel Verfahren
  • 4. Erörterung des weiteren Verlaufs des Falles
  • 5. Begutachtung
  • 6. Zeit für die Hauptverhandlung

Wir informieren Sie darüber, was bei der telefonischen Gerichtsverhandlung besprochen und entschieden wurde.

4. Begutachtung

Soll eine Begutachtung durchgeführt werden, bereiten wir Fragen vor, die den Sachverständige beantworten muss. Wir bitten zum Beispiel die Schlichtungsstelle, das Technologische Institut und der Verband der dänischen Immobilienmakler auf, einen Gutachter Sachverständige vorzuschlagen. Wir schreiben mit dem Sachverständige und nehmen in Ihrem Namen an dem Bewertungsgeschäft teil. Bei Begutachtung nimmt ein sachverständiger, unparteiischer Sachverständige eine Besichtigung von dem Tatbestand vor. Danach erstellt er ein Sachverständigengutachten.

5. Den weiteren Fortgang des Verfahrens

Wenn das Sachverständigengutachten vorliegt, nehmen wir auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens eine neue rechtliche Bewertung des Falls vor. Wir informieren Sie über das Sachverständigengutachten, unsere rechtliche Bewertung und den weiteren Fortgang des Verfahrens. Bei Bedarf erstellen wir Schriftsatz, Anspruchsdokument, ein Zeitplan für die Hauptverhandlung und ein Auszug. Der Auszug enthält alle Schriftsätze, Sachverständigengutachten und relevanten Anlagen.

Vor der Hauptverhandlung führen wir ein persönliches oder telefonisches Gespräch. Hier überprüfen wir den Fall und geben Auskunft darüber, wie die Hauptverhandlung stattzufinden.

6. Die Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist die letzte Sitzung vor Gericht. Zu der Hauptverhandlung treffen sich die Parteien, die Anwälte, der Sachverständigen und die Zeugen und der Richter vor Gericht. Die Hauptverhandlung dauert in der Regel einen ganzen Gerichtstag. In einigen Fällen kann die Hauptverhandlung in ½ Gerichtstag abgeschlossen werden. Bei grösseren Gerichtsverfahren kann es erforderlich sein, 1 ½ – 3 Gerichtstage einzuplanen.

Wir führen für Sie die Hauptverhandlung vor Gericht durch. Die Hauptverhandlung beginnt damit, dass wir den Fall vortragen. Die Parteien geben ihre Aussagen ab und die Zeugen geben ihre Aussage ab. Dem Sachverständigen können Fragen zu den Sachverständigengutachten gestellt werden. Die Anwälte der Parteien führen jeweils ein Verfahren durch, in dem sie darlegen, warum ihr Klient den Fall gewinnen sollte. Dann wird der Fall gewöhnlich vor Gericht gebracht.

7. Nach der Hauptverhandlung

Nach der Hauptverhandlung warten wir auf das Urteil. Es kann bis zu 4 Wochen von der Hauptverhandlung bis zur Urteilsverkündung in der Hauptverhandlung dauern. Wir informieren Sie, wenn das Urteil vorliegt.

8. Die Kosten

Ein Gerichtsverfahren kann eine kostspielige Angelegenheit sein. Die Rechtsschutzversicherung deckt die mit einem Rechtsfall verbundenen Prozesskosten, wenn ein Anwalt mit der Beratung und Hilfe in Verbindung mit dem Rechtsfall beauftragt und die Deckung der Prozesskostenhilfe zugesagt wurde. Nicht jeder weiss, dass die Rechtsschutzversicherung in der Regel entweder an die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung angehängt ist. Viele Menschen haben eine Rechtsschutzversicherung, die Sie nicht verwenden, weil ihnen die Möglichkeit die Deckung der Prozesskostenhilfe zu erhalten, nicht bekannt ist.

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Prozesskosten mit der Prozessführung verbunden. Es schliesst Ihre Prozesskosten, die Kosten der anderen Partei, die vor Gericht gezogen ist, und die Kosten von Sachverständige ein. Es gibt eine Selbstbeteiligung von 10 % Prozent die Prozesskosten. Das bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung 90 % die Prozesskosten decken.

Das kostenlose Verfahren ist ein System, das herstellen wurde, um Menschen mit begrenzter finanzielle Leistungsfähigkeit die Möglichkeit zu geben, eine Prozessführung verwirklichen. Wenn Sie die Voraussetzung für die Erlangung eines Gerichtsverfahrens erfüllen, beantragen wir in Ihrem Namen ein kostenloses Verfahren. Durch Erlangung eines Kostenlosen Verfahren zahlt der öffentliche Sektor die Gerichtsgebühr, die Anwaltsgebühr, Kosten für das Sachverständigengutachten und die Gegenpartei zugesprochene Prozesskosten, wenn der Fall verloren geht.

Haben Sie Frage oder benötigen Sie Hilfe?

Sie können Rechtsanwalt Anders Stig Vestergaard für ein unverbindliches Gespräch unter Telefon +45 2324 3039 oder +45 8613 6841 anrufen. Eine Anfrage kostet nichts. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.

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