Zustellung – Eine Übersicht über Arten der Zustellung in Dänemark

Die dänischen Gerichte nutzen mehrere Möglichkeiten der Zustellung von Mitteilungen.

Die Art der Zustellung liegt jeweils im Ermessen des Gerichts.

Im Folgenden sind Zustellungsmethoden aufgeführt, die alle gleichermaßen geeignet, wirksam und rechtmäßig sind.

Briefliche Zustellung

Das Gericht verschickt seine Mitteilung als Schreiben auf dem normalen Postwege. Der Empfänger muss unterschreiben, dass er/sie die Nachricht erhalten hat. Dieser Nachweis ist dem Gericht zu übermitteln; erst dann gilt die Mitteilung als zugestellt.

Telefonische Zustellung

Das Gericht ruft die Person, der eine Mitteilung übermittelt werden soll, an – wobei die Benachrichtigung auch schriftlich erfolgen muss. Nach dem Telefonat verschickt das Gericht eine Bestätigung, dass die telefonische Zustellung erfolgt ist.

Zustellung durch einen Zustellungsbeamten

Das Gericht beauftragt einen Zustellungsbeamten mit der Zustellung der Mitteilung. Der Zustellungsbeamte sucht den/die Empfänger/in an dessen/deren Wohnsitz, Aufenthaltsort, Arbeitsstelle o. Ä. auf. Wird der/die Empfänger/in nicht persönlich angetroffen, so kann die Zustellung auch an dessen/deren Angehörige, Vermieter, Arbeitgeber, Angestellte o. Ä. erfolgen.

Zustellung durch die Polizei

Das Gericht beauftragt die Polizei mit der Ermittlung des Aufenthaltsorts des/der Empfänger/in, sofern die bisher erwähnten Arten der Zustellung sich als ‚fruchtlos‘ erwiesen haben.

Statstidende [dän. Gegenstück zum Bundesanzeiger]

Eine Nachricht kann letzten Endes auch über das Mitteilungsblatt Statstidende bekanntgemacht werden, wenn die betreffende Person nicht durch die Polizei ausfindig gemacht werden kann. In Verbindung mit der Bekanntgabe im Blatt erfolgt auch eine Benachrichtigung per Post. In der Statstidende-Nachricht wird die Person zur Kontaktaufnahme mit dem Gericht aufgefordert.

Vereinfachte digitale Zustellung

Es steht der Vorschlag einer vereinfachten digitalen Zustellung im Raum.

Diese Vorgehensweise würde den Gerichten die Zustellung in Strafverfahren erheblich erleichtern. Die Einführung dieser Praxis hätte zur Folge, dass Gerichte in Strafsachen mittels Digitaler Post einer Person Mitteilungen übermitteln könnten, die (vor)geladen, angeklagt oder der eine gerichtliche Entscheidung verkündet werden soll. Im rechtlichen Sinne gelte die digitale Mitteilung als erhalten und zugestellt, sobald sie geöffnet, verschoben oder gelöscht würde.

Das Gerichtswesen hat wissen lassen, dass dieses System noch nicht zufriedenstellend funktioniert, weshalb seine Einführung bis auf weiteres verschoben worden ist.

Die oben genannte Artikel ist von Rechtsanwalt Anders Stig Vestergaard geschrieben.

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