„Wir haben Ablehnungen nach 41 Minuten gesehen“: Spediteure kämpfen in einem Beschwerdesystem auf Autopilot

Tausende Spediteure haben versucht, gegen die Bußgelder für die Kilometerabgabe Beschwerde einzulegen – aber die meisten werden abgelehnt. Anwälte und Branchenvertreter kritisieren, dass die Beweislast falsch verteilt ist und das System unflexibel ist.

Neun von zehn.

So viele Beschwerden über die Kilometersteuer werden abgelehnt – und für die Spediteure ist der Beschwerdeweg sowohl mühsam als auch teuer.

Seit Inkrafttreten der Kilometersteuer hat die Verkehrsbehörde 42.737 Bußgelder verhängt. Von den knapp 16.700 eingegangenen Einsprüchen wurden nur 17 Prozent stattgegeben.

Die Zahlen zeigen, dass der Beschwerdeweg für die Spediteure lang, mühsam und in der Praxis oft erfolglos ist. Laut Anwälten und Branchenverbänden ist das Verfahren so unflexibel, dass es sowohl die Rechtssicherheit als auch das Vertrauen der Branche in das System untergräbt.

39 Bußgelder in Folge

Für einzelne Spediteure hat dies völlig absurde Folgen gehabt.

Rechtsanwalt Anders Stig Vestergaard vertritt mehrere ausländische Transportunternehmen, die in die strengen Regeln des Beschwerdesystems geraten sind.

„Das System ist sehr starr und schwer zu handhaben – insbesondere für ausländische Spediteure. Sie kommen ohne anwaltliche Unterstützung nicht zurecht“, sagt er.

Er erwähnt einen Fall, in dem ein deutscher Spediteur versehentlich weiterhin über das alte Vignettensystem statt über das neue Kilometerabgabesystem bezahlt hat. Bevor der Fehler entdeckt wurde, war das Unternehmen 39 Mal geblitzt worden – und jede einzelne Fahrt löste eine Geldstrafe von 4.500 Kronen aus.

„Das Unternehmen hatte ja tatsächlich bezahlt, nur im alten System. Als sie den Fehler bemerkten, wechselten sie sofort. Aber die Verkehrsbehörde behielt alle 39 Bußgelder bei. Aus Gründen der Angemessenheit hätte man vielleicht ein oder zwei aufrechterhalten können. Aber auf allen 39 zu bestehen, widerspricht der üblichen Rechtspraxis, sagt Anders Stig Vestergaard.

Und dann kam der nächste Schlag: Da das Beschwerdesystem auf dem Einzelfallprinzip basiert, konnte das Unternehmen keine einzige Sammelbeschwerde einreichen. Es mussten 39 Beschwerden eingereicht werden – eine für jede Geldstrafe. Das bedeutete einen Berg an Papierkram, wochenlange Zeitverschwendung und Anwaltskosten.

„Das ist unnötig. Wäre das System nur ein wenig flexibler gewesen, hätte man die Fälle gemeinsam bearbeiten können“, sagt er.

Ein System auf Autopilot

Die Verkehrsbehörde beharrt darauf, dass das Prinzip der Einzelfallprüfung unumgänglich ist: Jede Geldstrafe ist ein eigenständiger Fall.

„Wenn der Fuhrunternehmer mehrere Bußgeldbescheide hat, müssen diese einzeln bearbeitet werden. Es ist jedoch möglich, in den Einsprüchen anzugeben, dass mehrere Geldstrafen aus demselben Grund verhängt wurden“, teilt die Behörde mit.

In der Praxis bedeutet dies Tausende von fast identischen Beschwerden – und Berge von Ablehnungen. Laut ITD hat die Organisation 3.100 Fälle im Namen ihrer Mitglieder geführt, von denen die meisten abgelehnt wurden.

„Wir haben Ablehnungen gesehen, die nach nur 41 Minuten ergangen sind. Das deutet nicht darauf hin, dass eine echte Fallbearbeitung stattfindet. Es sieht eher nach einem System auf Autopilot aus”, sagt Maria Feldberg, Chefjuristin der ITD.

Unmögliche Dokumentation

Ein weiteres zentrales Problem ist die Dokumentation.

Wer trägt die Beweislast, wenn ein Spediteur behauptet, dass die Box defekt war?

„Wenn die Behörden behaupten, dass ein Gerät nicht aktiv war, sollten sie dies auch dokumentieren müssen. Man kann nicht verlangen, dass ein Spediteur beweisen muss, wie eine Lampe vor 14 Tagen leuchtete. Dann müsste man das Gerät rund um die Uhr mit einer Kamera überwachen – und das ist völlig unrealistisch“, sagt Maria Feldberg.

Rechtsanwalt Anders Stig Vestergaard weist darauf hin, dass die Beweislast theoretisch bei den Behörden liegt, sich in der Praxis jedoch im Laufe des Verfahrens verschiebt. Das Ergebnis ist, dass die Spediteure in diesem gesamten Prozess am schwächsten dastehen.

Nur 17 Prozent erhalten Recht

Die Verkehrsbehörde weist zurück, dass Beschwerden mit der Vermutung des Betrugs behandelt werden. Die Behörde verweist auf die Erklärung des Verkehrsministers, dass bei offensichtlichen menschlichen Fehlern – zum Beispiel Tippfehlern im Kennzeichen – Nachsicht walten muss.

Dennoch zeigen die Zahlen, dass 83 Prozent der Beschwerden abgelehnt werden. Und selbst die Spediteure, die alles getan haben, um korrekt zu bezahlen, werden hart getroffen.

„Hätte man die Spediteure von Anfang an richtig informiert, wären viele der Fälle gar nicht erst entstanden. Wenn das System so unflexibel ist, bleibt nur zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof dem ein Ende setzt“, sagt Anders Stig Vestergaard.

Die Hoffnung liegt bei den Gerichten

Bei der ITD geht man davon aus, dass viele Fälle vor Gericht landen werden.

„Wir hoffen, dass es einige Urteile geben wird, die einen Präzedenzfall schaffen können. Andernfalls werden sowohl die Spediteure als auch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in Tausenden von Einzelfällen versinken“, sagt Maria Feldberg.

Wenn sich jedoch nichts ändert, gehen sowohl die ITD als auch die Anwälte davon aus, dass die Rechtssicherheit für die Spediteure weiterhin unter Druck stehen wird.

„Ich glaube, dass die dänischen Gerichte in neun von zehn Fällen den Behörden Recht geben werden. Aber wenn der Europäische Gerichtshof diese Praxis ablehnt, können wir die Entwicklung umkehren. Dazu muss nur jemand den Kampf bis zum Ende führen“, sagt Anders Stig Vestergaard.

Verfasst von Journalist Mark Bøje, Nordische Medien

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