Welche Möglichkeiten hat ein EU-Bürger, Immobilien in Dänemark zu erwerben?

Grundvoraussetzungen für den Kauf von Immobilien in Dänemark

Grundsätzlich darf man nur dann Immobilien in Dänemark kaufen, wenn man einen festen Wohnsitz in Dänemark hat oder zuvor mindestens fünf Jahre lang (insgesamt) in Dänemark gewohnt hat.
Wenn eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, kann sie ohne besondere Genehmigung eine ganzjährige Wohnimmobilie erwerben.

Sonderregelungen für EU-Bürger

Für EU-Bürger gelten Sonderregelungen.
Als EU-Bürger (oder Staatsangehöriger der Schweiz oder Familienangehöriger einer dieser Personen) kann man oft Immobilien in Dänemark erwerben, ohne zuvor dort gewohnt zu haben, wenn der Kauf damit zusammenhängt, dass man in Dänemark arbeiten (Kreditnehmer) in Dänemark arbeiten möchten, sich in Dänemark niederlassen oder ein selbstständiges Unternehmen gründen möchten, Dienstleistungen in Dänemark erbringen oder in Anspruch nehmen möchten, hier studieren möchten oder über ausreichende Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. 

EU-Aufenthaltsrecht und EU-Registrierungsbescheinigung

Es ist Voraussetzung, dass Sie die Aufenthaltsbedingungen gemäß den EU-Vorschriften zur Freizügigkeit erfüllen.
Sie beantragen bei SIRI (Behörde für Internationale Rekrutierung und Integration) die Ausstellung eines Aufenthaltsdokuments, das belegt, dass Sie berechtigt sind, sich in Dänemark aufzuhalten.
Sie füllen einen Antrag auf EU-Aufenthalt aus und reichen ihn bei SIRI (Behörde für internationale Rekrutierung und Integration) ein.
Anschließend vereinbaren Sie einen Termin bei SIRI, wenn Sie persönlich erscheinen müssen.
Die Bearbeitungszeit bei SIRI beträgt ca. 30 Tage.
Es wird unter anderem zwischen folgenden Arten von EU-Aufenthalten unterschieden: EU-Aufenthalt als Arbeitnehmer, EU-Aufenthalt als Student, EU-Aufenthalt als Selbstständiger, EU-Aufenthalt als Person mit ausreichenden Mitteln, EU-Aufenthalt als Familienangehöriger eines EU-Bürgers, EU-Aufenthalt als Dienstleister für ein Unternehmen.

Die Immobilie muss ein ganzjähriger Wohnsitz und kein Ferienhaus sein

Um ohne Sondergenehmigung kaufen zu können, muss die Immobilie außerdem als tatsächlicher Wohnsitz und ganzjähriger Wohnsitz des Käufers genutzt werden.
Die Immobilie darf kein Ferienhaus sein, da EU-Bürger in der Regel ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Justizministeriums kein Ferienhaus kaufen dürfen.
Diese Genehmigung setzt die Erfüllung besonderer Bedingungen voraus, auf die ich unter Artikel/Link: https://xn--anwaltindnemark-8kb.de/koennen-wir-ein-ferienhaus-in-daenemark-kaufen/ verweise

Vorgehensweise

In der Praxis wird der Kaufvertrag oft schon vor dem Umzug nach Dänemark abgeschlossen.
Die Vorgehensweise kann oft wie folgt aussehen:
–    Zukunftspläne und Arbeit sowie Finanzen/Budget werden festgelegt.
–    Die Möglichkeiten für den Erwerb einer geeigneten Immobilie werden geprüft.
–    Es wird eine Zusammenarbeit mit einem Anwalt in Dänemark aufgebaut, der beim Kauf der Immobilie und bei der Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Umzug nach Dänemark sowie dem Kontakt zu den Behörden behilflich ist.
–    Der Kaufvertrag für die Immobilie wird abgeschlossen.
–    Man beantragt und erhält eine EU-Aufenthaltsgenehmigung bei SIRI.
–    Nach dem Umzug erhält man eine Sozialversicherungsnummer und eine Gesundheitskarte und
–    eröffnet ein Bankkonto in Dänemark.
Es kann von Vorteil sein, die Immobilie vor Erhalt des EU-Aufenthaltsrechts usw. zu kaufen. Dazu muss Ihr Anwalt sicherstellen, dass der Kaufvertrag entsprechend formuliert ist und die relevanten Bedingungen für den Kauf enthalten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie vom Kauf zurücktreten können, wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist.

Finanzierung der Immobilie

Die Finanzierung einer Immobilie in Dänemark setzt sich häufig wie folgt zusammen: 80 % Hypothekendarlehen, 15 % Bankdarlehen und 5 % Eigenkapital.
Die Hypothekenbanken führen ihre eigene unabhängige Bonitätsprüfung der Immobilie und des Antragstellers/Käufers durch.
Der Zinssatz für Hypothekendarlehen liegt derzeit bei 3–4 % für ein festverzinsliches Darlehen mit einer Laufzeit von 20–30 Jahren. Der Zinssatz für variable Darlehen ist niedriger und liegt derzeit bei 2,2–2,6 %.
Beim Kauf eines Hauses in Dänemark ist es üblich, dass der Käufer eine Vorabgenehmigung bei seiner Bank eingeholt hat. Dies kann beim Kauf der Immobilie von großem Vorteil sein.

Anforderungen nach dem Kauf der Immobilie

Die Übertragung der Immobilie muss im Grundbuch eingetragen werden, und in diesem Zusammenhang muss der Käufer eine Erklärung abgeben, dass er die Bedingungen erfüllt.
Die Immobilie/Wohnung muss vom Käufer als ganzjähriger Wohnsitz genutzt werden. Das bedeutet, dass man normalerweise nach Dänemark ziehen und sich mit festem Wohnsitz registrieren lassen muss.

Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Punkten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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