Das Transportunternehmen war für den Diebstahl von Gütern verantwortlich

Das Transportunternehmen DSV Road A/S wurde zum Schadenersatz für den Verlust, den Lego System A/S während eines Transports von Tschechien nach England erlitten hatte, verpflichtet.

Lego hatte DSV für den Verlust von Gütern verantwortlich gemacht, aber DSV hatte den Anspruch zurückgewiesen. Lego erhob dann eine Klage und DSV beantragte Freispruch. Der Hauptantrag von Lego war, dass DSV ungefähr 84.500 GBP bezahlen sollte, und der Ersatzantrag, dass DSV 39.000 SDR bezahlen sollte.

Unter Berücksichtigung der Transportvereinbarung zwischen Lego und DSV sollte DSV die Transporte von Lego-Spielzeug nach England übernehmen. DSV hatte einen Vertrag mit einem tschechischen Transportunternehmen für den Transport von Tschechien nach England geschlossen. Die Güter wurden am 1. November in Jirny in Tschechien abgeholt und sollten bei Tesco Stores Ltd. in England am 3. November angeliefert werden.

Der Fahrer erklärte, dass es seine Absicht gewesen war, direkt zum Lieferplatz zu fahren, aber aufgrund des Verkehrs hatte er sich verspätet, was eine Übernachtung notwendig gemacht habe. Der Fahrer machte in der Nacht eine Pause auf einem Rastplatz. Der war beleuchtet und wurde mittels Videokameras überwacht. Während seines Schlafs wurde der größte Teil der Güter gestohlen. Der Fahrer hatte nichts gehört. Er war davon überzeugt, dass er mit einem Betäubungsmittel betäubt worden sei und deshalb die Diebe nicht gehört habe. Er hatte den Diebstahl gemeldet und ein Polizeibericht wurde ausgearbeitet. Er hatte der Polizei von seiner Vermutung, dass er betäubt worden war, berichtet, aber er wurde nicht getestet.

Wenn die Aussage des Fahrers stimmen sollte, war es Raubüberfall. In diesem Fall wäre DSV Road A/S nicht für den Verlust verantwortlich.

Das See- und Handelsgericht war aufgrund des vorliegenden Sachverhalts jedoch der Meinung, dass nicht allein mit der Erklärung des Fahrers nachgewiesen werden kann, dass ein Raubüberfall stattgefunden hat. Da die Erklärung des Fahrers nicht von anderen Beweisen gestützt wurde, hatte das Transportunternehmen nicht nachgewiesen, dass die Güter durch einen Raubüberfall verloren wurden. Demnach war das Transportunternehmen für den Verlust der Güter verantwortlich.

Die nächste Frage war, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag. Die Transportvereinbarung ist zwischen zwei professionellen Parteien getroffen worden; sie hatten große Kenntnisse vom Gütertransport. Nach Überzeugung des See- und Handelsgerichts gilt es nicht als erwiesen, dass das Lego-Spielzeug besonders für einen Diebstahl gefährdet war, und Lego hatte keine besonderen Anweisungen für den Transport gegeben. Lego hatte auch keine besonderen Anweisungen gegeben, was den Aufenthalt auf Raststätten betrifft. Schließlich erfüllte der Rastplatz die Sicherheitsmaßnahmen, die zwischen den Parteien vereinbart worden waren.

Vor diesem Hintergrund hatte das See- und Handelsgericht entschieden, dass es keine grobe Fahrlässigkeit war. Das See- und Handelsgericht hatte Lego jedoch bzgl. des Ersatzantrags Recht gegeben, und DSV dazu verurteilt, an Lego 39.000 SDR zuzüglich Kosten und Zinsen zu bezahlen.

Der oben genannte Artikel ist von Rechtsanwalt Anders Stig Vestergaard geschrieben.

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